Teilung von Grundstücken
Eine Teilungsvermessung muss durchgeführt werden,
wenn Teile eines Grundstücks verkauft oder im Zuge von Erbschaftsregelungen oder Schenkungen übergeben werden sollen. Die Bildung neuer Grenzen ist in diesen Fällen Voraussetzung für den Eigentumsübergang. Eine Teilungsvermessung darf nur von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem Katasteramt durchgeführt werden.
Wir stehen Ihnen selbstverständlich für eine ausführliche Beratung auch vor Ort zur Verfügung. Sollte das Grundstück bereits bebaut sein, benötigt man vor der Durchführung der Teilungsvermessung eine Teilungsgenehmigung der Baubehörde. Der Antrag für die Teilungsgenehmigung wird im Rahmen der Teilungsvermessung auch von uns gestellt.
Mit Hilfe von Unterlagen aus dem Liegenschaftskataster werden die alten Grenzen aufgesucht und der Verlauf der neuen Grenzen festgelegt und abgemarkt. Das Ergebnis dieser Vermessung wird den Beteiligten bei einem Grenztermin vor Ort erläutert und mit der Grenzniederschrift beurkundet. Die Vermessungsergebnisse werden innendienstlich geprüft und zur Übergabe an das Katasteramt aufbereitet. Dort wird die Teilungsvermessung in das Liegenschaftskataster übernommen und ein Veränderungsnachweis erstellt, der die neuen Flurstücksnummern und Flächen ausweist. Mit dem Veränderungsnachweis kann der Notar die Umschreibung im Grundbuch veranlassen.