Gebäudeeinmessung
Das Vermessungs- und Katastergesetz des Landes Nordrhein-Westfalens (VermKatG NRW) fordert die amtliche Einmessung eines neu errichteten oder veränderten Gebäudes. Jeder Eigentümer ist somit verpflichtet sein Gebäude einmessen zu lassen. Vor Ort wird der Gebäudebestand katastertechnisch aufgemessen und die gesammelten Daten nach innendienstlicher Bearbeitung zur Übernahme an das Katasteramt eingereicht. Der Eigentümer erhält danach einen aktuellen Kartenauszug.