Amtliche Lagepläne

Der Amtliche Lageplan

Der Amtliche Lageplan (§3(3) BauPrüfVO NRW) ist unter anderem Bestandteil des Bauantrags. Er beinhaltet die Darstellung des Grundstücks und der Nachbargrundstücke entsprechend dem amtlichen Katasternachweis. Dargestellt werden zudem die Topographie und die Höhenlage des Grundstücks.

Das geplante Gebäude wird mit allen für die Bau-
genehmigung erforderlichen Angaben eingetragen und
es findet die Berechnung und Überprüfung der Abstands-
flächen, der Grund- und Geschossflächenzahlen statt. Durch Unterschrift und Siegel beurkundet der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur, dass die Eintragungen richtig dargestellt sind und das Bauvorhaben mit den planungsrechtlichen Festsetzungen übereinstimmt. Amtliche Lagepläne werden ebenfalls für die Eintragung von Baulasten und die Beantragung von Teilungsgenehmigungen benötigt.