Nachweis der Grundriss- und Höhenlage
Oftmals verlangt die Baugenehmigungsbehörde vom Bauherrn die Bescheinigung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, dass das Bauwerk nach Lage und Höhe der Baugenehmigung entspricht. Um teure Korrekturen zu vermeiden, erfolgt dies in der Regel vor dem Gießen der unteren Decke.