Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens. Als beliehener Freiberufler hat der Staat ihm hoheitliche Aufgaben übertragen, so dass der ÖbVI Behörde im funktionalen Sinne ist. Er führt hoheitliche Vermessungen im Kataster durch und ist befugt Beurkundungen vorzunehmen und Bescheinigungen auszustellen. Neben der hoheitlichen Vermessung ist der ÖbVI selbst-
verständlich auch im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung, der Geoinformation
und der Grundstücksbewertung tätig.
Die Tätigkeit als ÖbVI erfordert eine Bestellung durch die Aufsichtsbehörde, dem Regierungs-
präsidenten des zuständigen Regierungsbezirks. Bis zur Bestellung ist es ein langer Weg. Nach dem Studium der Geodäsie (Abschluss Master of Science) folgt ein zweijähriges Referendariat, welches mit dem 2. Staatsexamen abgeschlossen wird und die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Dienst einschließt. Daran schließt sich eine mindestens einjährige Tätigkeit im Bereich der Katastervermessung an.
Die Art der Aufgabenwahrnehmung wird in der Berufsordung definiert. Die öffentliche Bestellung des ÖbVI garantiert freiberufliche Dienstleistung bei staatlicher Aufsicht. Der ÖbVI ist dadurch bei hoheitlichen Vermessungen an eine staatliche Kostenordung gebunden.